Stellungnahme SPD-Fraktion zur Anpassung der Elternbeiträge

Veröffentlicht am 06.06.2021 in Gemeinderatsfraktion

Am 10. Mai wurde erneut über die Erhöhung der Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote beraten. Hier finden Sie die Ausführungen von Eveline Klein aus der SPD-Gemeinderatsfraktion. 

Die Vorlage zur Anpassung der Elternbeiträge wurde bereits in der Sozialausschusssitzung vom 8. März vorberaten. Schon damals hat die SPD sehr deutlich gemacht, dass sie Punkt 4 der Beschlussvorlage ablehnt. An dieser Überzeugung hat sich bis heute nichts geändert.

Die Verwaltung schlägt vor, für die Ermäßigung der Elternbeiträge nur noch diejenigen Kinder einer Familie zu berücksichtigen, die tatsächlich in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, und nicht mehr grundsätzlich alle im Haushalt lebenden Kinder.

Damit würden wir die bisherige familienbezogene Sozialstaffelung über Bord werfen. Von der „doppelten Sozialstaffelung“, auf die Rheinfelden als „familienfreundliche Kommune plus“ zu Recht stolz ist, bliebe nur noch ein kläglicher Rest, der diesen Namen nicht mehr verdient.

Die Verwaltung schreibt selber, dass gegenwärtig 80 Prozent der Familien eine Ermäßigung erhalten – und von diesen wiederum 2/3 aufgrund der Kinderzahl und nur 1/3 aufgrund des Einkommens. Die geplante Neuregelung würde also einen sehr erheblichen Teil der Rheinfelder Familien treffen, und zwar gerade diejenigen mit mehreren Kindern.

Die Gesellschaft braucht Kinder. Sie funktioniert nur, wenn Menschen bereit sind, sich dieser schönen, aber auch verantwortungsvollen und kostspieligen Aufgabe zu stellen, Kinder zu bekommen und sie großzuziehen. Kinder sind unsere Zukunft. Es ist daher Aufgabe der Kommune und liegt in ihrem eigenen Interesse insbesondere die Familien zu unterstützen.

Es liegt auf der Hand, dass gerade Familien mit mehreren Kindern durch die geplante Umstellung der Elternbeiträge, sehr deutlich stärker belastet werden, wenn nun nicht mehr alle im Haushalt lebenden Kinder für die Beitragserhebung berücksichtigt werden.

In den vorgelegten Tabellen geht dieser Aspekt leider unter, denn es wird der Eindruck erweckt, als würden die Gebühren weitgehend gleichmäßig um 8 oder 9 Prozent erhöht. Dies ist aber nicht der Fall, wie ich nur an einem einzigen Beispiel zeigen möchte:

Eine Familie mit vier Kindern, von denen eines eine VÖ-Gruppe für 3-6jährige besucht, zahlt heute – bei einem Jahresbruttoeinkommen zwischen 41.000 und 51.000 Euro – für die Betreuung 60,- Euro im

Monat. Wenn nun ab September nur noch drei Kinder angerechnet werden, dann steigt der Betrag eben nicht (wie die Tabelle suggeriert) auf 65, sondern auf 82 Euro. Das ist eine Steigerung um 22,- Euro, beziehungsweise um 37 Prozent! Und im Jahr darauf rutscht die Familie von 82 Euro auf 111 Euro, was nochmal eine Steigerung um 35 Prozent bedeutet. Im dritten Betreuungsjahr ist dieselbe Familie dann bei einem Beitrag von 150 Euro pro Monat. Eine derartige Beitragssteigerung von 60 auf 150 Euro im Lauf von drei Jahren hält die SPD absolut nicht für familienfreundlich und vertretbar.

Ich möchte auch erwähnen, dass für Familien weitere Gebühren zu Buche schlagen, etwa die monatlichen Verpflegungskosten von 70 Euro, für die es keine Sozialstaffelung gibt.

Die Verwaltung beruft sich darauf, dass der Gemeindetag, Städtetag und die Vier Kirchen Konferenz landesweit einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent empfehlen.

Die andere Empfehlung dieser Gremien lässt sie aber unter den Tisch fallen:

Ich zitiere: „Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt einheitlich nach der sogenannten familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.“

Wenn wir der Beschlussvorlage folgen, missachten wir diese Richtlinie.

Wir alle wissen, dass Familien mit mehreren Kindern ohnehin finanziell stärker belastet sind und gerade auch ältere Kinder eher noch höhere Kosten verursachen. Ist es uns also Ernst, mit der „familienfreundlichen Kommune plus“? Wollen wir gerade Familien mit mehreren Kindern besonders unterstützen, oder schauen wir – wie es die Verwaltung vorschlägt – vor allem noch auf das Einkommen?

Die SPD möchte an der familienbezogenen Sozialstaffelung festhalten. Wir denken nicht, dass die vorgelegten Vorschläge der Weisheit letzter Schluss sind und vermissen jegliches Vergleichsmodell, obwohl uns dies von Herrn Dr. Zimmermann versprochen worden ist.

Wie sollen Sozialausschuss und Gemeinderat über eine solch schwerwiegende Entscheidung, wie die de facto Abschaffung der familienbezogenen Sozialstaffelung befinden, ohne auch nur eine einzige Alternative vorgelegt zu bekommen? Wir müssen die Möglichkeit haben, abzuwägen und zu entscheiden, nicht nur abzunicken.

Darüber, dass wir die Gebühren anpassen müssen, sind sich wohl alle einig, und auch darüber, dass wir in den nächsten Jahren auf einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent kommen wollen.

Wir sind aber der Überzeugung, dass es unterschiedliche Wege zu diesem Ziel gibt und möchten entsprechend verschiedene Alternativen vorgelegt bekommen. Diese Alternativen sollten unter Einbeziehung der Elternbeiräte erarbeitet werden, was auch zu einer höheren Akzeptanz der notwendigen Beschlüsse führen würde.

Zu Punkt 6 der Beschlussvorlage:

Wir gehen davon aus, dass Familien und vor allen Dingen auch Alleinerziehende auf die 50 Stunden Betreuungszeit angewiesen sind. Natürlich können aber auch wir das Problem der fehlenden Erzieherinnen und Erzieher nicht ignorieren. Offensichtlich ist es den Einrichtungen nicht mehr möglich, dieses Angebot flächendeckend aufrecht zu erhalten. 

Wir bitten aber um eine andere Vorgehensweise. Herr Oberbürgermeister Eberhardt hat in einem Schreiben an die Eltern versichert, dass es in jeder Kita eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung geben wird.

Wir halten es für notwendig, dass diese Bedarfserhebung durchgeführt wird, bevor wir über eine grundsätzliche Reduzierung der Betreuungszeit entscheiden.

Meine Ausführungen zur Beschlussvorlage führen zu folgendem Antrag:

Die SPD beantragt, die Vertagung der Beschlussfassung, bis dem Sozialausschuss und dem Gemeinderat Alternativmodelle vorliegen, welche möglichst unter Einbeziehung der Elternbeiräte erarbeitet werden sollen.

Gleichzeitig ist bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung eine Elternbefragung/Bedarfserhebung bezüglich der Betreuungszeiten in den Ganztagesgruppen durchzuführen und die Ergebnisse dem Sozialausschuss und Gemeinderat rechtzeitig mit der Beschlussvorlage zuzuleiten.

Für die SPD-Fraktion

Eveline Klein