Stickelberger „Wohnen muss bezahlbar bleiben“

Veröffentlicht am 03.03.2015 in Pressemitteilungen

Landesregierung beschließt Mietpreisbremse für Lörrach, Weil am Rhein, Steinen und Grenzach-Wyhlen...... 

Stickelberger „Wohnen muss bezahlbar bleiben "In Zukunft sollen in 45 Gemeinden in Baden-Württemberg nur noch Mieterhöhungen von bis zu 15% innerhalb von drei Jahren und nicht mehr 20% möglich sein. Im Landreis betrifft das Lörrach und Weil am Rhein, aber auch Steinen und Grenzach-Wyhlen. „Mit diesem Instrument wollen wir Bestandsmiete besser vor unangemessen hohen Mietsteigerungen schützen“, betont der SPD-Landtagsabgeordnete und Justizminister Rainer Stickelberger.

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, ....

nach der die Länder ermächtigt werden, gegen überbordende Mieterhöhungen in bestimmten vom Wohnungsmangel besonders betroffenen Gemeinden mit einer Rechtsverordnung vorzugehen. So kann die Landesregierung festlegen, dass die Bestandsmieten in diesen Gemeinden innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20%, sondern nur noch um maximal 15% erhöht werden dürfen – maximal jedoch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Diese Rechtsverordnung wurde am Dienstag, 3. März vom Kabinett zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Die 45 Gemeinden sollen dann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme abgeben, ob die reduzierte Kappungsgrenze in ihrem kompletten Gebiet gelten soll. Die Rechtsverordnung wird dann im Kabinett endgültig beschlossen und wird noch im zweiten Quartal 2015 in Kraft treten.

 „Das sozialdemokratisch geführte Wirtschaftsministerium schafft jetzt die Voraussetzungen für einen besseren Mieterschutz im Oberzentrum Lörrach Weil sowie in Steinen und Grenzach-Wyhlen. Gut dass diese Art der Mietpreisbremse für Bestandsmieten jetzt kommt. Das ist ein Beitrag dazu, dass Wohnen bezahlbar bleibt“, hält Stickelberger fest.

Im Laufe des Jahres rechnet die Landesregierung, so Stickelberger,  auch mit einem Beschluss des Deutschen Bundestags zur sogenannten Mietpreisbremse, die Neuvermietungsmieten nach oben begrenzen soll. Diese sollen in Zukunft ebenfalls nach oben begrenzt werden, nämlich auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Auch in diesem Fall muss die Landesregierung dann per Rechtsverordnung feststellen, wo diese Mietpreisbremse zur Anwendung kommen darf und wo nicht.

 

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